Unsere Leistungen:

- Energieberatung

- Erstellung von Energieausweisen

- Erfüllungserklärung gemäß §92 GEG

- informatorisches Beratungsgespräch zum 
  Energieausweis (energetische Beratung für den
  Immobilienverkauf)

Muster

Erstellung von Energieausweisen:

Wir bewerten Gebäude nach den gesetzlich vorgegebenen Standards.

Die Datenaufnahme erfolgt stets vor Ort.

Jeder Energieausweis wird ordnungsgemäß registriert und erhält eine eigene Registriernummer.

Die Energieausweise werden je nach Erfordernis als Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis berechnet und ausgestellt.

Diese Leistung umfasst Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Bestand, Neubauten und Sanierungsobjekte.

Unsere Berechnungen erfolgen auf der Grundlage des GEG 2020  und der jeweils folgenden aktuell gültigen gesetzlichen Fassung.

Erfüllungserklärung gemäß §92 GEG:

- bei Neubau

- bei baulichen Veränderungen an Bestandsgebäuden, 

  gemäß § 48 GEG

Bei Änderungen an bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, soll die Einhaltung der Anforderungen durch eine energetische Bilanzierung nachgewiesen werden und vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch erfolgen.

Handwerksunternehmen, die entsprechende Arbeiten zur energetischen Sanierung von Ein- und
Zweifamilienhäusern durchführen wollen, haben „bei Abgabe eines Angebots auf die Pflicht zur
Führung eines Beratungsgesprächs schriftlich hinzuweisen.“

Beratungsgespräch beim Immobilienverkauf

- Durchführung eines informatorischen Beratungsgespräches zum

  Energieausweis, gemäß § 80 GEG Abs. 4, beim Verkauf von Ein- und

  Zweifamilienhäusern



Am 31.10.2020 wurden die bis dahin geltenden Gesetzte und Verordnungen:

- Energieeinsparungsgesetz (EnEG)

- Energieeinsparverordnung (EnEV)

- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

außer Kraft gesetzt und in einem Gesetz, dem GEG zusammen geführt. Die Anforderungen des Klimaschutzprogramms 2030

wurden ebenfalls berücksichtigt.

 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft.

 

Neben einem gültigen Energieausweis wird nun bei Verkauf von Immobilien mit Gebäuden, auch eine energetische Beratung des Verkäufers/Eigentümers und des Käufers erforderlich.

 

Der Energieausweis enthält nun neben dem Primärenergiebedarf oder – verbrauch auch die Kohlendioxidemissionen des bewerteten Gebäudes, den CO2 – Wert. Hier wird ein Indikator zur Klimawirkung des bewerteten Verkaufs- oder Mietobjektes abgebildet. Auch auf den Gebäudewert (Kaufpreis) wikrt sich die energetische Bewertung aus.



______________________________________________________________

LITUS - Immobilien

copyLo o Rand 2014

Telefon:   03831 / 458 019

Böttcherstraße 24

Mobil:     0152 / 37 26 28 60

18445 Groß Kedingshagen bei Stralsund

E-Mail: